Dr. Rudolf Oestreich
Rudolf Oestreich wurde am 21. Oktober 1903 in Elberfeld geboren. Er war der Sohn des Justizrats und Amtsrichters Moritz Oestreich und seiner Frau Antonie, geb. Elias. Die Eltern ließen ihn evangelisch taufen. Die Familie – Rudolf Oestreich hatte eine drei Jahre ältere Schwester, Rosemarie Ilse – wohnte in der Bismarckstraße 53 im Briller Viertel. Später zog sie nach Düsseldorf um. Rudolf Oestreichs Vater starb vor 1931, denn seine Mutter wird im Düsseldorfer Adressbuch von 1931 als „Witwe“ aufgeführt.
Rudolf Oestreich studierte nach dem Abitur in Bonn und Köln Jura. Am 28. November 1925 legte er die 1. Juristische Staatsprüfung in Köln ab. Schon als Referendar war Oestreich im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf tätig. Im September 1928 bat Rudolf Oestreich beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf um eine Beurlaubung vom 16. September bis zum 1. November 1928 zum Zwecke der Beendigung meiner Doktor-Dissertation über die Kuppelei und das Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Am 1. Oktober 1929 bestand er auch das 2. juristische Examen und wurde vom 13. Oktober 1930 am Landgericht Düsseldorf als Anwalt zugelassen.
Er wohnte im Haus seiner Mutter in der Sternstraße 14 und führte auch hier seine Kanzlei. Gesundheitlich ging es ihm nicht gut; zwei Ärzte hatten ihm attestiert, an nervösen Beschwerden und Herzschwäche zu leiden.
Als Rudolf Oestreich Anfang April 1933 mit dem Vertretungsverbot belegt wurde, setzte sich der Präsident des Landgerichts für seine Wiederzulassung ein: Nach übereinstimmendem Urteile von Richtern und Anwaltschaft ein sehr fleißiger und ordentlicher Anwalt, der seinen Beruf anständig ausgeübt hat. Die Wiederzulassung ist der Anwaltschaft genehm. Besondere Gründe, die dagegensprechen, sind nicht hervorgetreten.
Auch Rudolf Oestreichs Mutter Antonie schickte am 14. April 1933 aus Rom ein Bittgesuch an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, bekam aber die frustrierende Antwort: Den jüdischen Rechtsanwälten ist das Auftreten vor Gericht und Einreichen von Schriftsätzen untersagt worden. Zugelassen sind z.Zt nur sehr wenige jüdische Rechtsanwälte, unter denen sich Ihr Sohn nicht befindet.
Nachdem das Vertretungsverbot für Rudolf Oestreich am 8. Mai 1933 bestätigt worden war, nahm er sich am 15. Mai 1933 das Leben. Er war 30 Jahre alt.
Erst am 15. Januar 1934 wurde Rudolf Oestreich aus der Anwaltsliste beim Landgericht Düsseldorf gestrichen, da die Löschung versehentlich unterblieben war.
Rudolf Oestreichs Schwester Rosemarie Ilse konnte noch am 18. Dezember 1939 nach London emigrieren. Seine Mutter Antonie Oestreich heiratete am 13. Dezember 1939 den evangelischen Kaufmann Arnold Albert van Elst aus Holland, der zu ihr in die Sternstraße zog. Im April 1941 emigrierte das Paar nach Holland. Dort aber wurde Antonie van Elst, verw. Oestrich, später verhaftet und in ein Lager, vermutlich in das Ghetto Theresienstadt deportiert. Sie kehrte nicht wieder zurück.
Quellen
Mauss, Susanne: Nicht zugelassen. Die jüdischen Rechtsanwälte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1933-1945, Essen 2013, S. 404-405 | https://juedisches-dortmund.de/elias/